Unterschiede zwischen Beratung und Therapie bei Suchtproblemen
Beratung und Therapie – das sind Begriffe, die im Kontext von Sucht immer wieder aufkommen. Doch was bedeutet das überhaupt und wo liegen die Unterschiede?
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Was ist Suchtberatung?
Suchtberatung ist ein professionelles Unterstützungsangebot für Menschen, die Fragen oder Sorgen rund um ihren Konsum von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder digitalen Medien haben.
Suchtberatung steht für Betroffene und Angehörige gleichermaßen offen. Im Mittelpunkt steht nicht die Behandlung einer Suchterkrankung, sondern mehr die gemeinsame Reflexion, die Orientierung und die Begleitung bei Problemen, die in Zusammenhang mit Sucht und Konsum entstehen.
Suchtberatung ist kostenlos und vertraulich. Sie kann unkompliziert und anonym in Anspruch genommen werden und steht auch Personen offen, bei denen (noch) keine Abhängigkeit vorliegt.
Man kann Beratung mit meist kurzen Wartezeiten in Anspruch nehmen, wenn man sie gerade benötigt und muss nicht vorab einen Antrag stellen oder Bedingungen erfüllen. Außerdem ist die Anzahl der Termine in der Regel nicht begrenzt.
Was ist Suchttherapie?
Suchttherapie – auch Entwöhnungstherapie oder Suchtrehabilitation genannt – ist eine medizinisch-therapeutische Behandlung, die darauf abzielt, eine bestehende Suchterkrankung zu überwinden und ein abstinentes Leben zu ermöglichen.
Sie setzt oft nach einer körperlichen Entgiftung an und konzentriert sich darauf, die Ursachen und Folgen der Abhängigkeit zu bearbeiten, Rückfälle zu vermeiden und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Suchttherapien erfolgen in einem festen, strukturierten Rahmen und können stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Beratung und Therapie im Überblick
| Suchtberatung | Suchttherapie |
|---|---|
| Keine Behandlung im medizinischen Sinne – auch für Personen ohne diagnostizierte Suchterkrankung und für Angehörige geeignet. | Behandlung aufgrund einer diagnostizierten Suchterkrankung |
| Ambulant (auch online möglich) | Ambulant, teilstationär oder stationär möglich |
| In der Regel kostenlos (durch öffentliche Mittel finanziert) | Wird in der Regel von der Rentenversicherung oder Krankenkasse bezahlt. |
| Meist schnell und ohne lange Wartezeiten verfügbar | Oft längere Wartezeiten bis zum Therapiebeginn |
| Niedrigschwellig, anonym und ohne einen Antrag oder Versicherung möglich | Antrag erforderlich, daher nicht anonym |
| Keine feste Begrenzung der Termine, Beratung kann bei Bedarf langfristig genutzt werden | Zeitlich begrenzte Maßnahme über mehrere Wochen oder Monate, mit Möglichkeit zur Nachsorge |
| Zuständigkeit in der Regel über örtliche Beratungsstellen oder Landkreise | Wunsch- und Wahlrecht (heißt, dass die Fachklinik in der Regel selbst gewählt werden darf; z.B. frauenspezifisch oder auf Doppeldiagnosen spezialisiert) |
| Durchführung durch professionelle Fachkräfte (Suchttherapeut:innen, Psycholog:innen, Fachkräfte der sozialen Arbeit, …) | Multiprofessionelles Team aus unter anderem Psychotherapeut:innen, Sozialarbeiter:innen, Ergotherapeut:innen |
| Kann als Brücke oder Vorbereitung auf eine Therapie dienen | Beratung sowie Entgiftung in der Regel im Voraus notwendig |
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Beratung und Therapie im Überblick
Art der Unterstützung
Suchtberatung
Keine Behandlung im medizinischen Sinne – auch für Personen ohne diagnostizierte Suchterkrankung und für Angehörige geeignet.
Suchttherapie
Behandlung aufgrund einer diagnostizierten Suchterkrankung
Form der Durchführung
Suchtberatung
Ambulant (auch online möglich)
Suchttherapie
Ambulant, teilstationär oder stationär möglich
Kosten / Finanzierung
Suchtberatung
In der Regel kostenlos (durch öffentliche Mittel finanziert)
Suchttherapie
Wird in der Regel von der Rentenversicherung oder Krankenkasse bezahlt
Verfügbarkeit
Suchtberatung
Meist schnell und ohne lange Wartezeiten verfügbar
Suchttherapie
Oft längere Wartezeiten bis zum Therapiebeginn
Zugang
Suchtberatung
Niedrigschwellig, anonym und ohne einen Antrag oder Versicherung möglich
Suchttherapie
Antrag erforderlich, daher nicht anonym
Dauer / Umfang
Suchtberatung
Keine feste Begrenzung der Termine, Beratung kann bei Bedarf langfristig genutzt werden
Suchttherapie
Zeitlich begrenzte Maßnahme über mehrere Wochen oder Monate, mit Möglichkeit zur Nachsorge
Zuständigkeit
Suchtberatung
Zuständigkeit in der Regel über örtliche Beratungsstellen oder Landkreise
Suchttherapie
Wunsch- und Wahlrecht (heißt, dass die Fachklinik in der Regel selbst gewählt werden darf; z.B. frauenspezifisch oder auf Doppeldiagnosen spezialisiert)
Fachkräfte
Suchtberatung
Durchführung durch professionelle Fachkräfte (Suchttherapeut:innen, Psycholog:innen, Fachkräfte der sozialen Arbeit, …)
Suchttherapie
Multiprofessionelles Team aus unter anderem Psychotherapeut:innen, Sozialarbeiter:innen, Ergotherapeut:innen
Zusammenhang zu Therapie/Beratung
Suchtberatung
Kann als Brücke oder Vorbereitung auf eine Therapie dienen
Suchttherapie
Beratung sowie Entgiftung in der Regel im Voraus notwendig
Wann ist Suchtberatung sinnvoll?
Suchtberatung kann in vielen unterschiedlichen Situationen hilfreich sein und ist in der Regel der beste erste Schritt, wenn Sie sich mit dem Thema Konsum oder Abhängigkeit auseinandersetzen möchten.
Zum Beispiel ist Suchtberatung sinnvoll, wenn Sie…
- sich noch unsicher sind, ob Sie überhaupt ein Problem haben
- Ihren Konsum reflektieren möchten
- Angehörige oder Freund:in eines Betroffenen sind
- Unterstützung suchen, um eine Entscheidung zu treffen
- Begleitung vor, während oder nach einer Therapie wünschen
- Einfach nur jemanden brauchen, um über Ihre Situation zu sprechen
- …
Wann ist Therapie die richtige Wahl?
Eine Suchttherapie ist dann sinnvoll, wenn eine Abhängigkeit vorliegt und Sie den Wunsch nach einem abstinenten Leben haben.
Eine Therapie ist die richtige Wahl sein, wenn…
- bei Ihnen eine Substanzabhängigkeit vorliegt
- Sie sich dafür entscheiden, dass sie abstinent leben möchten
- Beratung allein nicht mehr ausreicht
- Sie bereit und motiviert sind, sich intensiv auf den therapeutischen Prozess einzulassen
Hinweis: Beratungsstellen können Sie dabei unterstützen, herauszufinden, ob eine Therapie für Sie geeignet ist und helfen bei der Antragstellung oder Vermittlung.
Wer zahlt Beratung und Therapie?
Eine Therapie wird in der Regel über die Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse für die betroffene Person direkt gezahlt. Eine Eigenbeteiligung kann in Einzelfällen erforderlich sein, beispielsweise bei Beamten oder Privatversicherten.
Beratung ist für Ratsuchende kostenlos, da diese von öffentlichen Mitteln finanziert wird.
Sie wünschen sich Beratung oder möchten Therapie machen?
Der erste Schritt läuft in der Regel immer über eine Suchtberatungsstelle. Dort erhalten Sie Unterstützung, wenn Sie sich über Ihre Situation klarwerden oder eine Therapie beginnen möchten. Die Fachkräfte können gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Hilfeform passt und Sie bei Bedarf auch in eine geeignete Rehabilitationsmaßnahme (Suchttherapie) vermitteln.
Sie können dafür auch die Online-Beratung auf DigiSucht nutzen: Hier können Sie sich online anmelden und sich kostenlos und anonym beraten lassen und digital in Kontakt mit einer Beraterin oder einem Berater aus Ihrer Region kommen.
Quellen und weitere Informationen:
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (2025). Suchtberatung. https://www.dhs.de/suchthilfe/suchtberatung/ (zuletzt abgerufen am 04.11.2025)
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (2025). Rehabilitation bei Suchterkrankungen. https://www.dhs.de/suchthilfe/rehabilitation/ (zuletzt abgerufen am 04.11.2025)
- Deutsche Rentenversicherung (2025). Reha bei Abhängigkeitserkrankungen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Sucht-Reha/sucht-reha.html (zuletzt abgerufen am 04.11.2025)
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